Ihr Weg zur Therapie

Ergotherapie  gehört zu den nichtärztlichen Heilberufen.

Als medizinisches Heilmittel wird Ergotherapie bei gesundheitlichen Einschränkungen von einem Arzt per Rezept verordnet und wird daher von der Krankenkasse bezahlt.   

Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt, ob für Sie eine ergotherapeutische Behandlung in Frage kommt. Zur Kostenübernahme der Ergotherapie durch Ihre gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung benötigen Sie ein ärztliches Rezept.

>> Psychotherapeuten können ab Januar 2021 Ergotherapie verordnen <<

seit 1. Januar 2021 können Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten Ergotherapie verordnen!

Eine Checkliste für Ihren ersten Besuch können Sie hier downloaden!