Patienteninformation

Informationen für gesetzlich versicherte Klient:innen

Wichtige Hinweise zu Ihrer Verordnung und Terminplanung

Vorlage der Verordnung: Bitte bringen Sie Ihre Verordnung, wenn möglich, einige Tage vor Ihrem ersten Termin in die Praxis. So kann ich diese vorab auf Korrektheit prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit der ausstellenden Ärztin oder dem Arzt halten, um notwendige Änderungen vorzunehmen.

Gültigkeit der Verordnung:

Die Verordnung darf zum Behandlungsbeginn nicht älter als 28 Tage sein.

• Unterbrechungen der Therapie dürfen ohne ausreichende Begründung nicht länger als 14 Tage andauern.

Zuzahlungen: Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Eigenanteil an die Krankenkassen abzuführen (10,- Euro pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten). Dieser Betrag wird von unserer Praxis eingezogen und ohne Abzug an die Krankenkasse weitergeleitet.

In einigen Fällen können Sie sich von Ihrer Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen (Nachweis über einen sogenannten „Befreiungsausweis“). Nehmen Sie dazu Kontakt zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen. Für den Einzug der Zuzahlung gilt stets die Vorlage des Befreiungsbescheides.

Folgende Personengruppen sind von der Zuzahlungsregelung grundsätzlich nicht betroffen:
Kinder bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres, Privatklienten, Versicherte der freien Heilfürsorge, Unfallverletzte (BG, Gemeindeunfallversicherung), Postbeamtenkasse A, oder Klienten mit Befreiungsausweis der Krankenkasse

Terminabsagen:

• Ihre individuellen Termine werden exklusiv für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vorher, damit wir die Zeit anderweitig planen können. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen.

Akute Krankheit: In Krankheitsfällen informieren Sie uns bitte spätestens bis 8:00 Uhr am selben Tag telefonisch (z. B. via Anrufbeantworter), um eine Ausfallrechnung zu vermeiden.

Mit diesen Regelungen möchten wir einen reibungslosen Ablauf für alle Klient:innen gewährleisten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Informationen für privatversicherte Klient:innen

Honorarvereinbarung und wichtige Hinweise

• Honorarvereinbarung und Abrechnung:

Zu Beginn der Behandlung erhalten Sie eine Honorarvereinbarung. Meine Preise orientieren sich an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh) und werden mit dem 1,1-fachen Satz (vdek) berechnet (Stand: 01.08.2025). Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Verordnung, und Sie erhalten eine entsprechende Rechnung.

Mit Ihrer Unterschrift auf der Honorarvereinbarung akzeptieren Sie die vereinbarten Preise und verpflichten sich zur Begleichung der Rechnung.

• Erstattung durch private Krankenkassen:

Sie können die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Höhe der Erstattung je nach Versicherungsvertrag stark variieren kann. Klären Sie deshalb vorab, ob Ihre Krankenkasse die Kosten vollständig übernimmt. Etwaige Differenzbeträge, die von der Versicherung nicht erstattet werden, sind von Ihnen selbst zu tragen.

• Absage von Terminen:

• Ihre Termine werden individuell für Sie reserviert. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen Termin wahrzunehmen, informieren Sie uns bitte spätestens 24 Stunden im Voraus, damit die Zeit anderweitig genutzt werden kann.

• Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden Ihnen gemäß der Honorarvereinbarung als Ausfall in Rechnung gestellt. Diese Kosten können nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden.

• Akute Krankheit:

In Krankheitsfällen muss die Absage bis spätestens 8:00 Uhr am selben Tagtelefonisch (z. B. über den Anrufbeantworter) erfolgen, um eine Ausfallrechnung zu vermeiden.

• Ausfallrechnung:

Die Ausfallrechnung entspricht dem Honorar, das laut Vereinbarung für die entsprechende Therapieeinheit angesetzt wurde. Diese Gebühr wird separat in Rechnung gestellt und ist nicht erstattungsfähig.

Mit dieser Vorgehensweise wird ein effizienter Ablauf gewährleistet, und Ihre individuellen Bedürfnisse bleiben im Fokus. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Informationen für Klient:innen BG

Wichtige Hinweise zu Ihrer Verordnung und Terminplanung

 Vorlage der Verordnung: Bitte bringen Sie lhre Verordnung, wenn möglich, einige Tage vor lhrem ersten Termin in die Praxis. So kann ich diese vorab auf Korrektheit prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit der ausstellenden Ärztin oder dem Arzt halten, um notwendige Änderungen vorzunehmen

• Gültigkeit der Verordnung: Die Verordnung darf zum Behandlungsbeginn nicht älter als 14 Tage sein. Diese Frist bezieht sich entweder auf das Ausstellungsdatum oder das eigetragene Datum in Punkt 8 der BG-Verordnung Bei einem dringenden Behandlungsbedarf muss die Therapie spätestes 7 Tage nach diesem Datum beginnen.

• Unterbrechungen: Dürfen ohne ausreichende Begründung nicht länger als 14 Tage andauern

• Zuzahlungen: Behandlungen nach einem Arbeitsunfall, die auf Verordnung der zuständigen Berufsgenossenschaft laufen, sind zuzahlungsfrei.

• Terminabsagen: Ihre individuellen Termine werden exklusiv für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vorher, damit wir die Zeit anderweitig planen können. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine, die nicht anderweitig vergeben werden können, müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen.

• Akute Krankheit: In Krankheitsfallen informieren Sie uns bitte spätestens bis 8:00 Uhr am selben Tag telefonisch (z. B. via Anrufbeantworter), um eine Ausfallrechnung zu vermeiden.
Mit diesen Regelungen möchten wir einen reibungslosen Ablauf für alle Klient:innen gewährleisten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!